Besonderheiten, die für Beamte im Bereich der Krankenversicherung gelten
Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gemäß des Sozialgesetzbuches, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. Als Versicherter ist man dabei für die eigene Gesundheit mit verantwortlich. Die Kassen sollen aber den Versicherten durch eine Beratung, eine Aufklärung und die Leistungen zur Seite stehen. Sie sollen eine bedarfsgerechte und vollwertige medizinische Versorgung sicherstellen.
Durch das Gesetz sind alle Angestellten und Arbeiter dazu verpflichtet, Mitglied in einer gesetzlichen Kasse zu sein. Wer jedoch über die Versicherungspflichtgrenze mehr verdient, darf das System auf eigenen Wunsch hin verlassen und Beamte und Selbständige sind nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtet. Sie dürfen sich aber freiwillig in den Gesetzlichen Krankenkassen versichern. Generell ist es aber so, dass jede Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein muss.
GKV oder PKV?
Wie schon erwähnt, können sich auch Beamte privat krankenversichern lassen. Aber sie müssen es nicht. Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare haben die Wahl, sich unabhängig vom Einkommen, zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Nur müssen sogenannte Landes- und Staatsdiener dennoch dabei besondere rechtliche Grundlagen beachten. Noch weiterführende Infos zu diesem Thema erhält man zusätzlich unter beamten-infoportal.de.
Man kann also die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Krankenversicherung für Beamte und Anwärter nicht mit denen von den Angestellten vergleichen. Bei den Arbeitnehmern ist es so, dass sie vom Arbeitgeber einen 50 %igen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Wenn der Arbeitnehmer über 450 Euro im Monat verdient und dabei unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist dieser auch noch an die gesetzliche Krankenkasse gebunden. Er hat nicht die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Das trifft jedoch alles nicht auf Beamte auf Probe, Widerruf und auf Lebenszeit zu. Wenn man die Beamtenurkunde erhalten hat, hat man damit auch das Recht, völlig unabhängig von der Besoldungshöhe (vom Einkommen) sich für eine Privatversicherung zu entscheiden. Wenn man aber in einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt, verliert man als Beamter jedoch den Anspruch auf den 50 %igen Arbeitgeberzuschuss. Der GKV-Beitrag muss dann selber zu 100 Prozent gezahlt werden. Man kann also sagen, dass Beamte wie Selbständige in der GKV behandelt werden. Sie haben überhaupt keine Ansprüche auf verschiedene Zuschüsse vom Dienstherrn, Bundesland oder Bund.
Beihilfe für PKV-Versicherte
Nur wenn man sich als Beamter für die PKV entscheidet, beteiligt sich die sogenannte Beihilfe mit mindestens 50 Prozent an den anfallenden Gesundheitsvorsorge- und Krankheitskosten. Die Beihilfe wird von dem jeweiligen Bundesland, beziehungsweise bei den Bundesbeamten durch den Bund gestellt. Hier handelt es sich um eine wirkliche Kostenbeteiligung und nicht um einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Die Beihilfe beinhaltet spezielle Tarife zur Restkostenabsicherung.
Wegen diesem Recht auf Beihilfe (50 bis 80 Prozent) für Beamte und deren Familienangehörige (wenn diese berechtigt zur Beihilfe sind) ist es in den meisten Fällen so, dass es sich lohnt, die verbleibenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Das ist ein großer Vorteil und deswegen ist es für Beamte und Beamtenanwärter meistens die attraktivere Lösung.