Niemand ist perfekt, auch Ärzte können Fehler machen
Sicherlich erwartet man, wenn man sich zu einem Arzt begibt, dass er die richtige Diagnose stellt, einen richtig berät und die korrekte und heilende Behandlung vornimmt. Sehr oft wird genau dies wohl auch der Fall sein. Nur ist es so, dass keiner – auch nicht der Arzt – perfekt ist; und es so auch zu Irrtümern kommen kann und medizinische Behandlungsfehler leider vorkommen. Es ist nahezu unmöglich, dass ein Arzt in seinem ganzen Berufsleben keine Fehler macht. In der Ausbildung der Ärzte wurde aber lange so getan und die Gesellschaft verzeiht Medizinern bis heute, aus sicherlich verständlichen Gründen, kein Missgeschick. Seit den letzten Jahren soll es aber zu einem Umdenken gekommen sein. So sollen Mediziner eingesehen haben, dass es auch gut sein kann, Fehler einzugestehen, um daraus zu lernen und sie so in der Zukunft zu vermeiden. Denn wenn nicht zu Fehlern gestanden wird, können die Ursachen nicht abgestellt werden und man kann nicht daraus lernen und sie in der Zukunft vermeiden.
Auch bräuchten Ärzte sich heute nicht mehr die Sorgen machen, dass sie ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz verlieren könnten, wenn sie einen Behandlungsfehler eingestehen. Es ist sogar so, dass es Systeme gibt, damit das Lernen aus Fehlern erleichtert wird. In denen können Behandlungsfehler anonym gemeldet und veröffentlicht werden. Und sogar noch wichtiger, die viel häufigeren Beinahe-Behandlungsfehler können hier ebenfalls genannt werden.
Wie es aktuell läuft
Die Krankenkassen sollen festgestellt haben, dass die Zahl der Behandlungsfehler etwas weniger geworden ist. Die Zahl der Beschwerden bei den Kassen ist daher wohl leicht gesunken, aber die Dunkelziffer bleibt wohl noch ein Problem. Eine größere Anzahl aller Vorwürfe betrafen wohl Behandlungen in Krankenhäusern und ein kleinerer Teil bezog sich auf die Orthopädie und Unfallchirurgie. Am häufigsten aber bestätigte sich ein Fehlerverdacht in der Pflege, der Frauenheilkunde und der Zahnmedizin.
Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte
Fehler können jedem Menschen passieren, doch nichts ist so besonders heikel, als wenn es sich um Fehler handelt, die Ärzten am Menschen passieren. Damit lastet eine sehr schwere Verantwortung auf einem Arzt. Diese kann und sollte man sicherlich nicht ganz nehmen aber sicherlich ist es nur richtig, wenn Ärzte sich einen geeigneten Rechtsschutz zulegen, wenn es tatsächlich wegen einem Fehler zu einer Anzeige kommen sollte. Der Abschluss einer geeigneten Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses zu entscheiden. Denn es ist so, dass selbständige Ärzte an ihren Rechtsschutz ganz andere Ansprüche als angestellte Mitarbeiter haben. Zum Beispiel benötigt ein Chefarzt auch einen auf seine Tätigkeit abgestimmten Rechtsschutz.
Es gibt verschiedene etablierte Versicherungsgesellschaften, die für jeden Bedarf den Ärzten und deren beruflichen Stellung einen passenden Versicherungsschutz anbieten können. Dabei verfügen tatsächlich angestellte Ärzte über viele Freiheiten. Da entfällt bei ihnen die Notwendigkeit, eine Versicherung gegen Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder mit der Krankenkasse abzuschließen. Aber trotzdem sollten sich angestellte Ärzte gegen private Auseinandersetzungen schützen und eine Versicherung mit Arbeitsrechtsschutz abschließen. Diese kann dann greifen, wenn es sich um Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber handelt. Die ideale Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Fragen muss Abmahnungen, Gehaltsfragen und auch den Kündigungsfall abdecken.
Ein Gedanke zu „Niemand ist perfekt, auch Ärzte können Fehler machen“
Rechtschutz solle als Arzt unbedingt abgeschlossen werden!! und nicht einfach irgendeine, sondern wirklich eine gute Versicherung.