Sparkurs der Krankenkassen: Immer häufiger müssen Versicherte Kosten übernehmen
Dass die gesetzlichen Krankenkassen immer häufiger dazu übergehen, diverse Kosten für Behandlungen und Medikationen nicht mehr tragen, ist keine Seltenheit mehr. Der Sparkurs der Krankenkassen hierzulande ist offensichtlich, und obwohl sie permanent gute Abschlusszahlen am Jahresende erzielen und vorweisen können, wird gespart, was das Zeug hält. Auf Kosten der Versicherten. Denn sie sind die Leidtragenden, die trotz hoher Krankenkassenbeiträge dennoch für viele Medikationen und Behandlungen selbst in die Tasche greifen müssen und zur Kasse gebeten werden.
Besonders hart für Rentner
Die kleinen Renten vieler älterer Menschen reichen nicht mehr aus, um sich teils notwendiger, ärztlicher Behandlungen unterziehen zu können. Zwar ist die notwendige Abdeckung medizinischer Behandlungen gesetzlich gefordert und verankert, doch wo fängt sie an und wo genau hört sie auf? Umso wichtiger ist es dann, die richtige und passende Krankenversicherung auszusuchen, die mit verschiedenen Optionen und Konditionen aufwartet, die benötigt werden. Denn schon allein eine Brille, das Hörgerät, die Gehhilfe oder die Massage und Akupunktur bei Migräne sind teure Faktoren und müssen in der Regel selbst und aus eigener Tasche finanziert werden. Daneben Verbandsmaterial für Zuhause und Salben, Cremes und Co. Sie werden eher sehr spärlich nach einer Operation oder eines Krankenhausaufenthaltes dem Patienten zur Weiterbehandlung zu Hause mit auf den Weg gegeben. Der Gang zum Hausarzt und auch das weitere Material zur Versorgung von Wunden und Co. sind ebenso sehr mager. Der Patient wird dabei unwillkürlich zur Kasse gebeten, wenn er mehr Komfort und eine gute Abdeckung der Behandlung mit dem notwendigen Material wie Mullbinden und mehr vor Ort haben möchte. Für Menschen mit geringen Einkommen und insbesondere Rentner kann das schon eine sehr schwierige Situation bedeuten. Denn die magere Rente reicht oftmals zur Abdeckung der regelmäßigen Kosten für Medikamente und Co. nicht aus. Wer also im Alter krank wird, hat schlechte Karten. Und dies, obwohl das Gesetz für Heil- und Hilfsmittelversorgung noch einmal laut Gesetzgeber zugunsten der Versicherten geändert und angepasst wurde. Wer hierbei die falsche Krankenversicherung hat, ist erst recht in der Zwickmühle, denn auch hier gibt es Unterschiede in Sachen Kostenübernahmen.
Hat sich tatsächlich etwas geändert?
Grundlegend sollte die im Februar 2017 verabschiedete Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung dafür sorgen, dass insbesondere älteren Menschen deutlich mehr dadurch geholfen werden sollte. Denn unter Heilmittel gehören beispielsweise nichtärztliche Therapien und oder Behandlungen. Dazu gehören Ergotherapien, Physiotherapien, Logopädie, medizinische Fußpflege, Hörgeräte, Windeln und Blasenkatheter, Rollstühle, Gehhilfen und Brillen. Spürbar zeigt sich dieses Gesetz allerdings für Patienten und Versicherte gesetzlicher Krankenkassen im Großen noch immer nicht wirklich. Denn viele Krankenkassen würden bei der Verordnung und Erstattung der Kosten von Hilfsmitteln zu sehr auf günstige Produkte und weniger auf Qualität achten. Auch, dass etwaige Serviceleistungen gestrichen wurden und ersatzlos aufgehoben wurden, bemängeln viele Versicherte. Dabei sind die Unterschiede der Kostenübernahmen von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr drastisch. Während sich die eine negativ zu einer bestimmten Kostenübernahme von diversen Hilfsmitteln äußert, stimmt eine andere ohne Weiteres kommentarlos zu. Welche Krankenkasse schlussendlich die passende ist und als ständiger und zuverlässiger Begleiter an der Seite des versicherten bleibt, ist dementsprechend schwierig herauszufinden und kann nicht an nur situationsbedingt an einer Sache festgemacht werden.